§ 12 – Betriebstätte
Betriebstätte ist jede feste Geschäftseinrichtung oder Anlage, die der Tätigkeit eines Unternehmens dient. Als Betriebstätten sind insbesondere anzusehen: die Stätte der Geschäftsleitung, normal normal Zweigniederlassungen, normal normal Geschäftsstellen, normal normal Fabrikations- oder Werkstätten, normal normal Warenlager, normal normal Ein- oder Verkaufsstellen, normal normal Bergwerke, Steinbrüche oder andere stehende, örtlich fortschreitende oder schwimmende Stätten der Gewinnung von Bodenschätzen, normal normal Bauausführungen oder Montagen, auch örtlich fortschreitende oder schwimmende, wenn a) die einzelne Bauausführung oder Montage oder normal normal b) eine von mehreren zeitlich nebeneinander bestehenden Bauausführungen oder Montagen oder normal normal c) mehrere ohne Unterbrechung aufeinander folgende Bauausführungen oder Montagen normal normal normal alpha länger als sechs Monate dauern. normal normal normal arabic
Kurz erklärt
- Eine Betriebstätte ist eine feste Einrichtung, die einem Unternehmen dient.
- Dazu zählen unter anderem die Geschäftsleitung, Zweigniederlassungen und Geschäftsstellen.
- Auch Fabriken, Werkstätten und Warenlager gelten als Betriebstätten.
- Bergwerke, Steinbrüche und andere Stätten zur Gewinnung von Bodenschätzen sind ebenfalls Betriebstätten.
- Bauausführungen oder Montagen werden als Betriebstätten betrachtet, wenn sie länger als sechs Monate dauern.